Küchenplanung für veränderte Anforderungen

Barrierefreie Küche individuell planen lassen

Wir planen altersgerechte und barrierearme Küchen für den tatsächlichen Alltag. Eine rollstuhlgerechte Ausführung entwickeln wir nach persönlicher Prüfung von Nutzer, Rollstuhl, Raum und Anschlüssen.

Beispiel einer Küche mit getrennter Sitz- und Steharbeitsfläche sowie freiem Bewegungsraum
Beispielhafte Planungssituation: getrennte Arbeitshöhen für sitzende und stehende Nutzung.

Wenn die bisherige Küche den Alltag unnötig schwer macht

Der Anlass kann schrittweise entstehen oder plötzlich kommen: geringere Beweglichkeit, ein Pflegegrad, eine Erkrankung, ein Unfall oder die Nutzung mit Rollstuhl. Manchmal soll eine Küche auch heute schon so geplant werden, dass sie später leichter angepasst werden kann.

Entscheidend ist nicht ein Etikett, sondern wer die Küche wie nutzt. Das gilt besonders, wenn eine Person im Stehen und eine andere im Sitzen arbeitet. Dann müssen Arbeitshöhen, Reichweiten, Bewegungsflächen und gemeinsame Abläufe zusammenpassen.

So weit wird die Küche an den Bedarf angepasst

Altersgerecht und komfortabel

Ergonomische Arbeitshöhen, gut erreichbare Geräte, Auszüge und eine klare Beleuchtung erleichtern die tägliche Nutzung. Diese Stufe hat keinen Normbezug und eignet sich für vorausschauende Planung.

Barrierearm

Konkrete Hindernisse werden reduziert, etwa schwer erreichbare Schränke, ungünstige Bedienhöhen oder enge Wege. „Barrierearm“ ist kein definierter Standard; der vereinbarte Umfang wird deshalb konkret beschrieben.

Barrierefrei oder rollstuhlgerecht

Hier prüfen wir die anwendbaren Anforderungen der DIN 18040-2 und bei Rollstuhlnutzung die zusätzlichen R-Anforderungen. Ob eine solche Ausführung im vorhandenen Raum möglich ist, klären wir vor dem Angebot.

Raum, Möbel und Bedienung werden gemeinsam geprüft

  • Bewegungsflächen im möblierten Grundriss: Türen, Auszüge, Rollstuhl und Laufwege werden nicht getrennt betrachtet.
  • Arbeitshöhen nach den Nutzern: Sitzhöhe, Reichweite, Tätigkeiten und gemeinsame Nutzung bestimmen die Ebenen.
  • Unterfahrbare Bereiche: Spüle oder Arbeitsfläche benötigen freien Knie- und Fußraum sowie eine technisch passende Konstruktion.
  • Erreichbarer Stauraum: Vollauszüge, Inneneinteilung und gegebenenfalls absenkbare Oberschränke werden nach Greifbereich gewählt.
  • Geräte und Bedienelemente: Backofen, Geschirrspüler, Armaturen, Schalter und Beleuchtung werden auf sichere Bedienung abgestimmt.
  • Anschlüsse und Fremdgewerke: Sanitär- und Elektroarbeiten werden früh definiert und durch qualifizierte Fachbetriebe ausgeführt.

Für vorausschauende Anpassungen ohne Normziel hilft der Ratgeber Küche komfortabel und altersgerecht planen.

Je nach Ausgangslage verbindet das Projekt unsere Küchenplanung mit Leistungen aus der Küchensanierung.

Beispiel für einen hoch eingebauten Backofen mit seitlicher Abstellfläche und gut greifbaren Auszügen

Unterfahrbar ist mehr als ein fehlender Unterschrank

Bei einer unterfahrbaren Spüle müssen Becken und nach hinten versetzter Ablauf den Kniebereich freihalten. Siphon, Verbrühungsschutz und Tragkonstruktion brauchen ebenfalls Platz. Am Kochfeld kommen Wärmeschutz und die sichere Erreichbarkeit der Bedienelemente hinzu.

Als Tischlermeister prüft Daniel Klas deshalb Möbelkonstruktion, Anschlüsse und Montage zusammen. Wir versprechen keine pauschale Normlösung: Wir planen gegen die vereinbarten Anforderungen und dokumentieren, wo eine individuelle Lösung davon abweicht.

Von den Nutzermaßen bis zur gemeinsamen Abnahme

1

Bedarf und Nutzer erfassen

Wir klären, wer die Küche nutzt, welche Tätigkeiten schwerfallen und welches Ziel – komfortabel, barrierearm oder geprüft barrierefrei – erreicht werden soll.

2

Raum und Anschlüsse aufmessen

Wir erfassen den fertigen Raum, Türen, Fenster, Leitungen und die Flächen, die mit Möbeln und geöffneten Auszügen tatsächlich bleiben.

3

Lösung entwickeln und prüfen

Arbeitsebenen, Anfahrpositionen, Stauraum, Geräte und Licht werden im Grundriss geplant und mit den vereinbarten Normbezügen abgeglichen.

4

Fachgewerke abstimmen

Notwendige Sanitär- und Elektroarbeiten werden definiert. Wer sie beauftragt und koordiniert, halten wir für das konkrete Projekt fest.

5

Küche montieren und anpassen

Die Küche wird nach den freigegebenen Unterlagen montiert. Anschlüsse führen entsprechend qualifizierte Fachbetriebe aus.

6

Mit den Nutzern abnehmen

Wir prüfen wichtige Anfahrpositionen, Greifbereiche und Bedienabläufe gemeinsam und dokumentieren mögliche Restpunkte.

Pflegekasse und KfW sind mögliche Prüfstellen – keine Zusage

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Unser Angebot kann als Kostenvoranschlag für die Prüfung genutzt werden. Eine Förderberatung oder Begleitung des Antrags bieten wir nicht an.

Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit ausgeschöpft und kann nicht neu beantragt werden. Der Kredit 159 kann weiterhin eine Möglichkeit sein. Prüfe den aktuellen Stand und die Förderfähigkeit immer direkt bei Pflegekasse oder KfW, bevor du Liefer- oder Leistungsverträge abschließt.

Stand: 05.11.2026. Förderbedingungen können sich ändern.

Häufige Fragen zur barrierearmen Küchenplanung

Was ist der Unterschied zwischen altersgerecht, barrierearm und barrierefrei?

Altersgerecht oder komfortabel beschreibt eine ergonomische, vorausschauende Planung ohne festen Normbezug. Barrierearm bedeutet, dass Hindernisse und ungünstige Bedienwege spürbar reduziert werden, ist aber kein definierter Standard. Barrierefrei ist eine Küche nur dann, wenn die für das Projekt anwendbaren Anforderungen geprüft, vereinbart und erfüllt sind. Für rollstuhlgerechte Lösungen kommen zusätzliche Anforderungen hinzu.

Kann eine bestehende Küche barrierefrei umgebaut werden?

Das hängt von Raumgröße, Anschlüssen, Türen, Bewegungsflächen und der vorhandenen Bausubstanz ab. Nicht jede Bestandsküche lässt sich vollständig barrierefrei umbauen. Häufig sind aber deutliche Verbesserungen möglich, etwa besser erreichbare Auszüge und Geräte, angepasste Arbeitsebenen oder ein veränderter Grundriss.

Muss eine private Küche nach DIN 18040-2 geplant werden?

Bei einer privaten Modernisierung ist das nicht automatisch der Fall. Entscheidend sind baurechtliche Vorgaben, Förderbedingungen und die konkrete Vereinbarung. Wir gleichen die Planung mit den relevanten Anforderungen der DIN 18040-2 ab und halten fest, welche Anforderungen vereinbart werden und wo eine individuelle Lösung davon abweicht.

Gibt es Zuschüsse für eine barrierearme Küche?

Bei vorhandenem Pflegegrad kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der KfW-Zuschuss 455-B kann derzeit nicht neu beantragt werden; der Kredit 159 ist weiterhin zu prüfen. Kläre eine mögliche Förderung immer vor der Beauftragung direkt mit dem jeweiligen Träger. Wir bieten keine Förderberatung oder Antragsbegleitung an.

Ist eine höhenverstellbare Arbeitsplatte immer sinnvoll?

Nein. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn die Verstellung im Alltag einen echten Nutzungsvorteil bringt und Platz, Anschlüsse sowie Konstruktion dazu passen. Häufig reichen passend geplante feste Arbeitsebenen. Wenn eine Verstellung sinnvoll ist, planen wir mit einem dafür vorgesehenen und geprüften System.

Wie läuft die Planung mit einer Person im Rollstuhl ab?

Wir planen mit der Person und ihrem tatsächlich genutzten Rollstuhl. Sitzhöhe, Reichweite, Anfahrpositionen, Knie- und Fußraum sowie typische Handgriffe werden praktisch geprüft. Vor der Bestellung gleichen wir die Planung mit Raum, Anschlüssen und vereinbarten Anforderungen ab; bei der Übergabe werden die wichtigen Funktionen gemeinsam getestet.

Welche Anpassung braucht deine Küche wirklich?

Im ersten Gespräch klären wir Nutzer, Raum und Ziel. Danach lässt sich beurteilen, ob eine komfortable, barrierearme oder rollstuhlgerechte Planung sinnvoll und im Raum umsetzbar ist.